Vier Bücher zur Strafverteidigung

Portraits über und Biographien von Schweizer Anwältinnen und Anwälten gibt es, sie sind aber dünn gesät. Umso zahlreicher sind solche Werke im näheren und ferneren Ausland zu finden. Vor allem Frankreich, Deutschland und die U.S.A. haben ein recht umfangreiches Angebot zu diesem Genre. Wer an anwaltlichen Erfahrungsberichten interessiert ist, ist also auf diese Rechtsordnungen verwiesen. Trotzdem fällt aber rasch auf, dass im Bereich der Strafverteidigung immer wieder die gleichen wichtigen Themen behandelt werden. Die prozeduralen Vorgaben mögen von Land zu Land ziemlich unterschiedlich sein, die Kernanliegen für rechtmässige Strafverfahren und wirksame Strafverteidigung sind aber länderübergreifend immer wieder die selben. Die vier folgenden Werke illustrieren das beispielhaft.

Aus Deutschland: Die Republik vor Gericht (1954-1995) von Heinrich Hannover schildert eindrücklich die Übermacht gerichtlicher und strafverfolgender Instanzen gegenüber dem Beschuldigten und seiner Verteidigung und die Anstrengungen, die nötig sind, um dem Widerstand zu leisten. Hannovers Tätigkeit als Strafverteidiger umspannte vier Jahrzehnte deutscher Justizgeschichte. Verteidigt hat er Personen, die der gängigen Delikte beschuldigt waren. Verteidigt hat er vor allem aber auch politisch im linken und kommunistischen und auch radikalen Bereich aktive Personen. Vor allem mit letzteren sah er sich immer wieder einem Verfolgungs- und Bestrafungseifer von deutschen Behörden und Gerichten ausgesetzt. Diese verstanden den Strafprozess oft als Instrument der Überführung und Verurteilung für von ihnen als gegeben betrachtete Delikte und nicht als Vorgabe für ein rechtmässiges und ergebnisoffenes Verfahren. Hinzu kam, dass Hannover selber, als Anwalt seiner Klienten, behördlichen Schikanen und Angriffen ausgesetzt war. Seine Prozessschilderungen geben daher ein eindrückliches Bild für die Ausdauer, Unerschütterlichkeit, Gradlinigkeit und Beharrlichkeit, mit der wirksame Strafverteidigung geführt werden muss.

Aus Frankreich: La Lionne du barreau von Clarisse Serre schildert den Werdegang und die Herausforderungen der französischen Strafverteidigerin. Das Buch erzählt die täglichen Bemühungen, die nötig sind, um eine wirksame Strafverteidigung sicherzustellen, aber auch die Konflikte, die sich im Berufsalltag ergeben. Vor allem beschreibt sie den Umgang mit den Menschen, die sich in der Ausnahmesituation des Strafverfahrens befinden, und die Spannungen, die sich daraus auch im Verhältnis zur Anwältin ergeben können. So sind die Erwartungen an das anwaltliche Handeln aus Sicht der beschuldigten Person verständlicherweise enorm. Sie will aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Sie will das Verfahren beendet haben. Sie will freigesprochen werden. Umstände, Gesetze und Behörden können dem Erreichbaren aber enge Grenzen setzen. Auch energisches Tätigsein führt nicht immer zum erhofften Ergebnis. Das zu vermitteln ist oft schwer. «Monsieur, ce n’est pas que je ne fais rien, c’est que je ne vous ai pas sorti de prison, c’est différent.» Zwangsläufig entsteht ein enges Verhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer Anwältin. Die beschuldigte Person ist aus ihren sozialen Beziehungen rausgerissen worden und isoliert im Strafverfahren mit den ihr unbekannten Handlungen, Aufforderungen, Aussichten und Vorgaben. Die Anwältin ist oft die einzige und letzte Bezugsperson. Darob dürfen die Rollen nicht vergessen werden. «Mes clients restent des clients et ne sont pas de amis.» Und darob dürfen die Gefahren nicht ausgeblendet werden. «Avocate pénaliste est un métier risqué. Il faut garde les pied sur terre. Être constamment vigilante. Ne pas se faire manipuler. Ne pas tomber amoureuse.» Und am Ende dürfen Gesetze, Gebäude und Gebaren nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch bei Gericht Menschen sind, die entscheiden, und zwar mit allen bekannten Stärken, Schwächen, Unzulänglichkeiten, Kompetenzen, Vorurteilen und Tugenden. «Les juges sont aussi des femmes et des hommes, ils ne statuent pas seulement au regard du droit, leur propre sensibilité entre en jeu, tout cela aussi est subjectif.» Clarisse Serre bietet eine äusserst nuancierte Schilderung dieser zwischenmenschlichen Aspekte der Strafverteidigung.

Aus England: The Secret Barrister von Anonymus schildert die Strafverteidigerpraxis eines englischen Barristers. Ein Schwerpunkt liegt auf der schleichenden Erodierung rechtsstaatlicher Strafjustiz durch Bugdetkürzungen und das fehlende Bewusstsein, wie gefährlich das für jeden und jede ist, zurückzuführen auf die fatale Fehlvorstellung «It will never be me». The Secret Barrister nimmt einen mit auf seine Reisen kreuz und quer durch die verschiedenen englischen Gerichtsbezirke und die dort von ihm verteidigten Fälle. Und er rechnet nach, wie sich der damit verbundene Aufwand finanziell eigentlich überhaupt nicht lohnt. Mit der Folge, dass immer weniger qualifizierte Juristen bereit sind, sich das anzutun, und sie sich lieber lukrativeren Rechtsgebieten zuwenden. Im Ergebnis hat eine beschuldigte Person, die sich einen Verteidiger nicht selber leisten kann, oft nur noch einen gestressten, unterbezahlten und wenig vorbereiteten Barrister an seiner Seite. Das mag akzeptabel erscheinen aus Sicht jenes, der glaubt, nie darauf angewiesen zu sein. Das kann sich aber als Fehlvorstellung erweisen mit einem bösen Erwachen.

Aus den U.S.A: Courtroom 302 von Steve Bogira schildert die Strafsachen, die während eines Jahres in Gerichtssaal 302 in Chicago behandelt werden. Bogira zeichnet vor allem ein bedrückendes Bild der prekären Umstände, unter denen ohne sinnvolle Verteidigung Massenstrafrecht abgewickelt wird. Strafverfahren werden hier nicht nach verfahrensrechtlichen Grundsätzen abgewickelt, sondern anhand faktischer Zwänge. Zwischen Sitzen und Laufen entscheidet oft die Bereitschaft zu einem (falschen) Geständnis. Dies aus dem einfachen Grund, weil eine wirksame Verteidigung nicht sichergestellt ist und das Beharren auf Feststellung der Schuld durch ein unabhängiges Gericht mit sozialer Isolation (Haft), wirtschaftlichem Ruin (Kosten, Arbeitsverlust) und familiärer Not (Kontaktabbruch) verbunden ist.

Sollen die vier Bücher auf einen Nenner gebracht werden, dann diesen: Menschen machen Strafrecht. Sie geben vor, in welchem Rahmen und mit welcher Ausstattung Strafverfahren geführt werden. Sie sind es, die der beschuldigten Person zur Seite stehen und ihre Rechte wahren und durchsetzen. Und sie sind es, die die ihnen von der Verfahrensordnung gemachten Vorgaben einhalten und anwenden und ihre Entscheide unvoreingenommen fällen.