Schweizer Raumfahrtgesetz: Wo beginnt der Weltraum?

Space Girls oder Airspace Girls?

Gestern flog mit einer Rakete von Blue Origin, dem Raumfahrtunternehmen von Jeff Bezos, eine sechsköpfige weibliche Crew Richtung All. Der Flug dauerte vom Start bis zur Rückkehr auf die Erde elf Minuten und umfasste eine kurze Phase der Schwerelosigkeit. 20 Minuten titelte: «Space Girls hatten Spass im All».

Aus rechtlicher Sicht interessant ist die Frage, ob dieser Flug unter das geplante Schweizer Raumfahrtgesetz fallen würde.

Damit verbunden ist die Frage, wo überhaupt der Weltraum beginnt. Dafür gibt es keine eindeutige Antwort. Es kommen mehrere Abgrenzungen in Frage, bspw. die sogenannte Kármán-Linie auf 100 Kilometern über Meereshöhe. Für die NASA hingegen beginnt der Weltraum bereits bei 50 Meilen bzw. circa 80 Kilometern. Einige nationale Raumfahrtgesetze haben eine Definition aufgenommen, andere haben darauf verzichtet. Einen internationalen Konsens zu dieser Frage gibt es nicht.

Der Entwurf für ein Schweizer Weltraumgesetz verzichtet darauf, mittels einer bestimmten Höhenlinie den Weltraum und damit den Anwendungsbereich des Gesetzes festzulegen. Begründet wird dies zum einen damit, dass es eben keine allgemein akzeptierte Definition gibt. Zum anderen sei problematisch, dass es bei Suborbitalflügen zu sich überschneidenden Anwendungsbereichen kommen würde. Bei Suborbitalflügen handelt es sich um Flüge, die sich nicht aus dem Schwerefeld der Erde entfernen und auch keine Umlaufbahn um die Erde erreichen, sondern nach Erreichen ihres höchsten Punktes gleich wieder auf die Erde zurückkehren. Suborbitalflüge können, müssen aber nicht den Weltraum erreichen (bspw. durch Überschreiten der Kármán-Linie). Würde das Raumfahrtgesetz den Weltraum mit einer bestimmten Höhenlinie abgrenzen, dann, so der Erläuternde Bericht, würde dies bei Suborbitalflügen dazu führen, dass für den Bereich unter der Höhenlinie das herkömmliche Luftfahrtrecht gelten würde, für den Bereich darüber das Raumfahrtgesetz. Mit einer solchen doppelten Unterstellung wären erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Der Entwurf sieht daher auch aus diesem Grund davon ab, den Weltraum mittels einer bestimmten Höhenlinie abzugrenzen.

Stattdessen sollen gemäss dem Entwurf nur solche Gegenstände als dem Raumfahrgesetz unterstellte Weltraumgegenstände gelten, die in eine Erdumlaufbahn, in eine Umlaufbahn um andere Himmelskörper oder in eine Flugbahn für das Erreichen von Zielen im ferneren Weltraum gelangen oder gelangen sollen. Es wird also das Erreichen einer Umlaufbahn vorausgesetzt.

Und damit klärt sich auch die eingangs gestellte Frage: Beim gestrigen Flug von Blue Origin handelte es sich um einen Suborbitalflug, der zwar durchaus Weltraumhöhe (100 Kilometer) erreicht hat, der aber trotzdem nicht dem Schweizer Raumfahrtgesetz unterstellt wäre. Für solche Suborbitalflüge würde das Schweizer Luftfahrtrecht gelten, Schwerelosigkeit hin oder her. Also Airspace und nicht Space, zumindest juristisch, über der Schweiz, sollte das geplante Raumfahrgesetz kommen. Bzw. wie bei allem Rechtlichen: Es kommt drauf an!