Heute (6. Mai 2025) läuft die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf für ein Schweizer Raumfahrtgesetz ab.
Einige kantonale Vernehmlassungseingaben sind bereits einsehbar, so bspw. diejenigen der Kantone Zürich, Luzern, Zug, Appenzell I.Rh., Aarga, Nidwalden, Bern, Schaffhausen, Neuchâtel, Waadt und Genf.
Generell wird in den Vernehmlassungseingaben begrüsst, dass für Raumfahrtaktivitäten ein Rechtsrahmen geschaffen werden soll. Gute rechtliche Rahmenbedigungen sollen für eine innovative Space Economy eine hohe Standortattraktivität schaffen und damit die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit in dieser noch jungen Branche sichern.
Da es sich noch um eine Branche handelt, die sich sozusagen im Start-up-Modus befindet, wird auch darauf hingewiesen, dass mit Augenmass reguliert werden soll und die regulatorische Verhältnismässigkeit im Auge behalten werden soll.
Sodann gibt es einige konkrete Inputs:
- An den Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen seien keine überhöhten Anforderungen zu stellen und die Eintrittshürden für Unternehmen tief zu halten.
- Bei der Definition des Weltraumgegenstands soll klargestellt werden, (i) dass damit die Nutzlast (Payload), die als Teil eines Trägersystems (Satellit, Raumfahrzeug, Raumstation) ins All gebracht werden soll, nicht mitgemeint ist, und (ii) ob auch Rover auf anderen Himmelskörper darunter fallen.
- Klarere Abgrenzungen ausländischer und schweizerischer Aufsichtsregeln.
- Bei der Bewertung des Kollisionsrisikos mit anderen Weltraumgegenständen sei zu beachten, dass dieses massgeblich von anderen Weltraumgegenständen abhängt, und zwar nicht nur von solchen, die sich bereits in der Erdumlaufbahn befinden, sondern auch von solchen, die zukünftig noch dorthin gebracht werden, weswegen es sich um eine Vorgabe handelt, für die die im Bewilligungszeitpunkt vorhandenen Verhältnisse und das davon abgeleitete Risiko rasch obsolet werden können.
Was für ein weiteres Echo der Entwurf ausgelöst hat, wird sich nach Veröffentlichung der Vernehmlassungseingaben zeigen. Es ist aber von einer positiven Aufnahme des Gesetzesentwurfs auszugehen.
Gestützt auf die Vernehmlassungseingaben wird anschliessend der Gesetzesentwuf ausgearbeitet, der dem Parlament zur Beratung eingereicht wird. Das Gesetz soll nicht vor 2028 in Kraft treten.
Meine Serie zu den verschiedenen Aspekten des Raumfahrtgesetzes beende ich daher einstweilen, werde sie aber natürlich wiederaufnehmen, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.
Zum Nachlesen hier noch der erste Beitrag mit einer Übersicht über den Entwurf: https://kern.law/ein-raumfahrtgesetz-fuer-die-schweiz/, alle nachfolgenden Beiträge sind ebenfalls auf https://kern.law/insights/ abrufbar.