Ab ins All 🚀
Davor braucht es aber selbstverständlich eine Bewilligung!
Der Entwurf für ein Schweizer Raumfahrtgesetz legt die Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen fest.
Es soll eine Bewilligung benötigen, wer Raumfahrtaktivitäten (i) auf schweizerischem Staatsgebiet (inkl. auf in der Schweiz registrierten Schiffen, Schwimmplattformen und Luftfahrzeugen) durchführt oder (ii) wer als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Ausland Raumfahrtaktivitäten durchführt. Bewilligt werden können nur konkrete geplante Raumfahrtaktivitäten, was also eine allgemein gehaltene Generalbewilligung ausschliesst.
Bewilligungsfähig sollen Unternehmen sein, zu denen Einzelunternehmen, Gesellschaften, Personengemeinschaften oder öffentlich-rechtliche Organisationen gehören.
Die Bewilligungsvoraussetzungen knüpfen an verschiedenen Faktoren an.
Am Unternehmen, das organisatorisch, finanziell und technisch in der Lage sein muss, die genau beschriebenen Raumfahrtaktivitäten durchzuführen. Es muss ausserdem über eine angemessene Notfallplanung für den Fall drohender Insolvenz verfügen und je nachdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
An der Verwaltung und Geschäftsführung des Unternehmens, die einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen.
Am operativen Personal, das die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen und vertrauenswürdig sein muss.
Am verwendeten Weltraumgegenstand, der dem Stand der Technik entsprechen muss und dessen Betrieb die allenfalls anwendbaren Spezialerlasse einhalten muss.
An der geplanten Raumfahrtaktivität, die nicht im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz, zu ihrer Weltraumpolitik und zu ihren aussen- und sicherheitspolitischen Interessen stehen darf. Die Raumfahrtaktivität darf ausserdem keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Luftfahrt haben.
Gestützt auf einen risikobasierten Ansatz können Raumfahrtaktivitäten, mit denen geringe Risiken verbunden sind, von erleichterten Bewilligungsanforderungen profitieren.
Bei den Bewilligungsvoraussetzungen fällt auf, dass sie sich Konzepten aus unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Bereichen bedienen, insbesondere aus der Luftfahrt (organisatorische, finanzielle und technische Anforderungen) und dem Finanzmarkt (Gewährserfordernis, Insolvenznotfallplanung, risikobasierter Ansatz).
Für einen allgemeinen Überblick zum Entwurf für ein Schweizer Raumfahrtgesetz, siehe meinen früheren Beitrag: https://kern.law/ein-raumfahrtgesetz-fuer-die-schweiz/