Falsch beschuldigt! Was tun?

Dass man zu Unrecht beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, kommt leider vor. Wie häufig, ist schwer zu sagen, aber es ist nicht etwas, das völlig ausgeschlossen ist. Vor allem in Beziehungskonflikten werden mitunter falsche Beschuldigungen als Druck- und Bestrafungsmittel eingesetzt.

Ohne etwas getan zu haben, kann man sich als zu Unrecht beschuldigte Person in einem Strafverfahren wiederfinden.

Im schlimmsten Fall wird man mit der falschen Beschuldigung erst durch die Verhaftung im Morgengrauen konfrontiert.

Erfolgt unvermittelt eine Verhaftung und/oder Hausdurchsuchung, sind die Hinweise für diese Vorgänge zu beachten, die Sie hier finden:

Verhaftung: https://kern.law/verhaftet-was-tun/

Hausdurchsuchung: https://kern.law/hausdurchsuchung-was-tun/

Gibt es Hinweis dafür, dass mit einer falschen Beschuldigung gerechnet werden muss, beispielsweise weil Ihnen entsprechende Vorwürfe gemacht werden oder Ihnen mit einer Strafanzeige gedroht wird, lohnt es sich, gewisse Vorkehrungen zu treffen.

Ruhe bewahren!

Mit einer ersten unüberlegten, emotionalen Gegenreaktion verbaut man sich möglicherweise spätere Entlastungen und erschwert so die Abwehr der falschen Beschuldigungen. Auch wenn es schwierig ist, sollten Sie Ruhe bewahren und möglichst besonnen handeln.

Dokumentieren!

Dokumentieren Sie, wer Ihnen wann was für Vorwürfe macht. Was sollen Sie wann genau gemacht haben? Wie sollen diese Vorwürfe belegt sein?

Dokumentieren Sie für sich, was gegen diese Vorwürfe spricht und wie diese Vorwürfe entkräftet werden können. Das können Notizen sein, wie sich das Vorgefallene aus Ihrer Sicht zugetragen hat. Das können auch Dokumente (E-Mails, SMS/WhatsApps, Fotos, Videos, Protokolle, Anruflisten, Reisebelege usw.) sein. Halten Sie Personen fest, die Ihre Sicht der Dinge bestätigen können.

Das Aufnehmen von Telefonaten und Gesprächen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist strafbar!

Rechtsberatung!

Es ist schwierig, im Voraus abstrakt eine beste Vorgehensweise zu empfehlen. Es lohnt sich daher, für den konkreten Fall anwaltliche Beratung beizuziehen um zu entscheiden, wie am besten vorzugehen ist. In Frage kommen u.a. Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, gerichtliches Vorgehen oder selber Erstatten einer Strafanzeige.

Kommunikation!

Je nachdem, wie weit die der falschen Beschuldigung zugrundeliegende Auseinandersetzung gediehen ist, kann es sinnvoll sein, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und auf eine Deeskalation hinzuwirken. Um sich diese Option offenzuhalten, ist es wichtig, in der davorliegenden Phase besonnen und überlegt gehandelt zu haben.

Als Anwalt in Zürich für Strafrecht helfe ich Ihnen, wenn Sie zu Unrecht einer strafbaren Handlung oder anderer falscher Umstände beschuldigt werden. Für Unterstützung und Beratung: martin.kern@kern.law oder 0041 43 488 52 90.