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Die Schweiz soll ein Raumfahrtgesetz bekommen.
Am 29. Januar 2025 wurde das Gesetzgebungsverfahren gestartet und der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Vernehmlassungen sorgen nicht oft für Schlagzeilen. Diese tat es, was angesichts ihres Themas auch nicht überrascht.
Das geteilte Dokument gibt einen Überblick über die beabsichtigten Regelungen.
Dass die Schweiz ein Raumfahrtgesetz bekommen soll, ist erfreulich. Es ist zwar nicht so, dass von der Schweiz aus mit viel Feuer, Rauch und Lärm Raketen Richtung All geschickt werden und das würde sich mit dem Gesetz auch nicht ändern. Aber die Schweiz ist bereits heute ein Standort für zahlreiche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in der Raumfahrt aktiv sind. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren ein bedeutungsvoller Wandel der Raumfahrtindustrie in Gang gekommen ist: Weg von den wenigen staatlichen Akteuren, hin zu einer Vielzahl privater und innovativer Anbieter. Vor allem SpaceX sorgt immer wieder für Aufsehen, aber momentan ist sich ein ganzes neues Ökosystem von jungen Raumfahrtunternehmen am Formen. Ihr Ziel ist es, dass der Transport von Menschen und Gütern in den Orbit nicht mehr jedes Mal ein staatliches Megaprojekt ist, sondern zu einer erschwinglichen privaten Commodity wird. Eine Branche steht vor dem Umbruch.
Vor diesem Hintergrund ist das vorgeschlagene Raumfahrtgesetz zu sehen. Es geht um eine proaktive Gesetzgebung, um mit einer sich im Wandel befindlichen Branche Schritt zu halten. Aufgrund der neuen Akteure und der einfacheren und damit intensiveren Nutzung des erdnahen Weltraums haben bereits zahlreiche andere Länder Gesetze erlassen, um die damit verbundenen Aktivitäten zu regeln. Auch Raumfahrtprojekte mit Bezug zur Schweiz sollen einen klaren Rechtsrahmen erhalten. Damit soll auch bewirkt werden, dass Unternehmen, die sich in diesem Bereich engagieren, einen Anreiz haben, sich in der Schweiz niederzulassen und diesem zukunftsträchtigen Industriesektor Schub verleihen.
Die Vernehmlassung endet am 6. Mai 2025. Das Gesetz soll nicht vor 2028 in Kraft treten.